Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen wie lebendige ORTE können bis zu 10% vom Gesamtbetrag der Einkünfte als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung abgezogen werden.
Zusätzlich dürfen Spenden an Stiftungen einkommensunabhängig bis zum Höchstbetrag von jährlich 20.450,-€ abgezogen werden. Zuwendungen anläßlich der Neugründung in den Vermögensstock der Stiftung können darüber hinaus bis zu einem Betrag von 307.000,-€ abgezogen werden.
Diese Regelung gilt nur für die Spenden im ersten Jahr der Gründung bis zum 1.4.05.
Wenn Sie Fragen zur Steuerlichen Abzugsfähigkeit haben sprechen Sie uns
Sie erreichen uns unter weber@lebendige-orte.de
Förderstiftung |
lebendige ORTE |
Hauptstraße 32 |
24616 Hardebek |
04324-8827910 Fax 8827911 |
Kreissparkasse Südholstein |
BLZ 23051030 |
Konto Nr. 250 390 33 |
Näheres über die Hofgemeinschaft Weide-Hardebek erfahren Sie unter www.weide-hardebek.de