Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen wie lebendige ORTE können bis zu 10% vom Gesamtbetrag der Einkünfte als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung abgezogen werden.

Zusätzlich dürfen Spenden an Stiftungen einkommensunabhängig bis zum Höchstbetrag von jährlich  20.450,-€ abgezogen werden. Zuwendungen anläßlich der Neugründung in den Vermögensstock der Stiftung können darüber hinaus bis zu einem Betrag von 307.000,-€ abgezogen werden.

Diese Regelung gilt nur für die Spenden im ersten Jahr der Gründung bis zum 1.4.05.

Wenn Sie Fragen zur Steuerlichen Abzugsfähigkeit haben sprechen Sie uns

Sie erreichen uns unter  weber@lebendige-orte.de

Förderstiftung

lebendige ORTE

Hauptstraße 32

24616 Hardebek

04324-8827910       Fax 8827911

Kreissparkasse Südholstein

BLZ   23051030

Konto Nr. 250 390 33

Näheres über die Hofgemeinschaft Weide-Hardebek erfahren Sie unter www.weide-hardebek.de